Hauptuntersuchung nach §29 StVZO inkl. Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems

Seit dem 01.12.1951 ist die Hauptuntersuchung für alle Kraftfahrzeuge in Deutschland Pflicht. Dadurch soll sicher­gestellt werden, dass kein verkehrs­untaugliches oder nicht vorschrifts­gemäßes Kraft­fahrzeug am Straßen­verkehr teilnimmt. Die HU sorgt also für mehr Sicher­heit auf Deutschlands Straßen. Für die fristgerechte Vorführung des Fahrzeugs zur Prüfung ist die Fahrzeug­halterin bzw. der Fahrzeug­halter verantwortlich.

Grundlage für diese wiederkehrende Untersuchung ist der § 29 der StVZO. Pkw müssen im Normalfall z. B. alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung.

Als GTÜ-Vertragspartner führen wir im Namen und auf Rechnung der Gesellschaft für technische Überwachung Hauptuntersuchungen inkl. der Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems (UMA) für Sie durch.

Das Erkennen von Mängeln und die Pflicht, diese Mängel zu beseitigen, helfen oft, Unfälle zu vermeiden. Außerdem wirkt sich eine regelmäßige technische Kontrolle auch positiv auf das Fahrzeugleben aus, denn hier werden Mängel frühzeitig erkannt, was hilft, Folgeschäden zu vermeiden.

Wir wünschen Gute Fahrt!

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