Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 StVZO

Auf Wunsch führen wir an Ihrem Oldtimer eine Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durch. Ergibt die Begutachtung, dass die vorgeschriebenen Kriterien erfüllt sind, kann das Fahrzeug ein H-Kennzeichen erhalten.

Wichtig ist die Definition eines Oldtimers: Gemäß der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ist ein Oldtimer ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.

Die Oldtimerbegutachtung umfasst:

  • die Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO)
  • die sachverständige Begutachtung des Pflege- bzw. Erhaltungszustands
  • die Begutachtung des Gesamtfahrzeugs
  • die Begutachtung der Originalität seiner Hauptbaugruppen (zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum).

Vorteil eines H-Kennzeichens ist neben der Zufahrtberechtigung in Umweltzonen auch die günstige (pauschale) Kfz-Steuer, die sich besonders bei großvolumigen Motoren auszahlt.
Auch bieten einige Versicherungen besondere, günstigere Tarife für Oldtimer an.

Wir wünschen Gute Fahrt!

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