Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO

Die Zielsetzung der Sicherheitsprüfung (SP) ist die Prüfung von verschleißbehafteten und sicherheitsrelevanten Fahrzeugteilen an Nutzfahrzeugen.

Diese Untersuchung ist vorgeschrieben für zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr 40 km/h, für Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen von mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht.

Auch Anhänger mit mehr als 10 t zulässigem Gesamtgewicht und Kraftomnibusse sind SP-pflichtig.

Bei der Sicherheitsprüfung wird eine zerlegungs- und zerstörungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung durchgeführt.
Die Überprüfung bezieht sich auf folgende sicherheitsrelevante Baugruppen:

  • Lenkung
  • Räder und Bereifung
  • Fahrgestell, Fahrwerk, Aufbau und Verbindungseinrichtungen
  • Bremsanlage
  • Prüfung sicherheitsrelevanter elektronisch geregelter Fahrzeugsysteme

Die Untersuchungsfristen, sind abhängig von Fahrzeugart, zulässigem Gesamtgewicht und Fahrzeugalter. Detailliert finden Sie diese in der Anlage VIII zur StVZO. Damit Sie sich nicht durch den Dschungel der Verordnungen Anlagen und Paragraphen kämpfen müssen, stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite und führen gegebenenfalls diese Prüfung an Ihrem Fahrzeug durch.

Wir wünschen Gute Fahrt!

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