Wertgutachten und Fahrzeugbewertungen

Es gibt die unterschiedlichsten Gründe, für die Wertermittlung eines Fahrzeugs. Wir bieten je nach Anforderung individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Fahrzeugbewertungen.

Wertgutachten

Für Sie als Besitzer ist der emotionale Wert Ihres Fahrzeugs oft unschätzbar. Allerdings gibt es verschiedene Situationen in denen eine objektive Bewertung unerlässlich ist.

  • Die richtige Versicherungseinstufung
  • Der sichere Kauf und Verkauf
  • Der eingetretene Schadenfall
  • Der Oldtimer als Investment

Genau hierfür stehen wir Ihnen als Oldtimerexperten der GTÜ mit unserem Fachwissen und unserem kompetenten Netzwerk zur Seite.

Durch das "System GTÜ" wird ein Bewertungsprozess nach höchsten Qualitätsanforderungen garantiert, der die individuellen Besonderheiten des Fahrzeuges bezüglich des Zustands und der Historie als Grundlage für eine objektive Wertfindung berücksichtigt.

Einer der häufigsten Gründe, ein Gutachten erstellen zu lassen, ist die Festlegung des Fahrzeugwertes für den Versicherungsvertrag. Unsere Gutachten bieten in diesem Fall die höchstmögliche Transparenz für den Besitzer und die Versicherungsgesellschaft. Daher sind die Wertgutachten der GTÜ von den führenden Oldtimerversicherungen anerkannt!

Kurzgutachten

Das Kurzgutachten nach System GTÜ umfasst neben den Standardbestandteilen der marktüblichen Kurzgutachten wie

  • Vergleich der Fahrzeugidentnummer
  • äußere Inaugenscheinnahme des Komplettfahrzeuges

noch zusätzliche Prüfpunkte, die aus Sicht der GTÜ für eine genaue Bewertung unabdingbar sind.

Dazu gehören:

  • Messung der Lackschichtdicken
  • Begutachtung von Unterboden, Achsen und Bremsanlagen
  • Funktionskontrolle im Stand
  • Rangierfahrt

Ein Kurzgutachten eignet sich für die Festlegung des Versicherungstarifes, ist im Schadenfall für eine Regulierung jedoch nicht unbedingt ausreichend.

Detailliertes Wertgutachten

Um im Schadenfall gut gewappnet zu sein, empfiehlt es sich, ein detailliertes Wertgutachten erstellen zu lassen. Bei dessen Erstellung setzen wir als Oldtimerexperte uns intensiv mit dem Fahrzeug auseinander. Neben den Bestandteilen des Kurzgutachtens werden weitere Prüfpunkte berücksichtigt, als da wären:

  • Sicht- und Funktionsprüfung aller Fahrzeugbaugruppen
  • Beschreibung und Recherche der Fahrzeughistorie
  • Probefahrt
  • umfangreiche und aussagekräftige Fotodokumentation

Das detaillierte Wertgutachten stellt den Gesamtzustand des Fahrzeugs mit der Beurteilung der einzelnen Fahrzeugbestandteile in den Vordergrund. Gleichzeitig hebt es die Besonderheiten des Young- oder Oldtimers hervor und bestätigt dem Eigentümer die historische Bedeutung seines Fahrzeuges.

Der Marktwert

Unter Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten des Fahrzeuges und des aktuellen Marktumfelds ermitteln wir anhand der Marktwertanalyse und der vergebenen Zustandsnote den Marktwert und ggf. den Wiederbeschaffungs- oder Wiederaufbauwert des Fahrzeuges.

Andere Fahrzeugbewertungen

Abgesehen von der Versicherungseinstufung gibt es auch viele andere Gründe, aus denen man eine Fahrzeugbewertung benötigt. Zum Beispiel zur Vorlage beim Finanzamt oder in Erbschaftssachen. Auch dafür sind wir der richtige Ansprechpartner. Gern beraten wir Sie individuell bei Ihrem Anliegen und klären den Bedarf.

Preise für Fahrzeugbewertungen

⇒ DAT-Fahrzeugbewertung (z.B. Händler-EK und Händler-VK) 120 € zzgl. Anfahrt und MwSt.

Kurzgutachten zum Fahrzeugwert 180 € zzgl. MWA*, Anfahrt und MwSt.

Ausführliches Gutachten zum Fahrzeugwert** ab 470 € zzgl. MWA*, Anfahrt und MwSt.

⇒ Gutachten zum Wiederherstellungswert** ab 470 € zzgl. MWA*, Anfahrt und MwSt.

*Grundlage für die Bewertung ist eine GTÜ Classic Marktwertanalyse (MWA) zu einem Pauschalbetrag von derzeit 30 Euro zzgl. MwSt. (Stand 01.01.2024)
**Die Kosten für ausführliche Gutachten und Gutachten zum Wiederherstellungswert richten sich nach dem Zeitaufwand beginnend bei Standardfahrzeugen ab 470 € zzgl. MwSt.

Die Anfahrtskosten betragen derzeit 1,00 € zzgl. MwSt. pro Kilometer.

Sollten Sonderermittlungskosten anfallen, wird der Auftraggeber vor Ausfertigung der Fahrzeugbewertung informiert.

Wir wünschen Gute Fahrt!

GTÜ
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