Prüfung von Gasanlagen nach G607

Auch wenn eine bestandene Prüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G607 derzeit keine Voraussetzung für eine bestandene Hauptuntersuchung ist, empfehlen wir Ihre Anlage mindestens alle 2 Jahre von einem Spezialisten oder einer Spezialistin mit entsprechendem Sachkundenachweis überprüfen zu lassen.

 

Einziger Pflichtpunkt bei der Hauptuntersuchung ist die Überprüfung der Heizungsanlage. Jedoch können Fehler oder Mängel an der Flüssiggas-Anlage in Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil Menschenleben gefährden und erhebliche Schäden verursachen. Deshalb lassen Sie uns alle Bestandteile Ihrer Gasanlage im Rahmen einer zusätzlichen Campinggasprüfung überprüfen.

 

Eine weitere regelmäßige Prüfung muss alle zwei Jahre erfolgen. Jede durchgeführte Prüfung wird im Prüfbuch bescheinigt. Wenn die Anlage in Ordnung ist, wird außen am Fahrzeug eine Prüfplakette angebracht.

 

Bei der Verwendung, Instandhaltung, Wartung und Prüfung von Flüssiggasanlagen sind verschiedene Gesetze, Verordnungen sowie technische Regelwerke zu beachten, die im Geltungsbereich der DIN EN 1949 liegen. Die DIN EN 1949 ist die europäische Grundlage für das DVGW-Arbeitsblatt G 607.

ACHTUNG!

Viele Campingplätze dürfen Sie nur mit gültiger Gasanlagenprüfung aufsuchen.

Wir wünschen Gute Fahrt!

GTÜ
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