Schaden- / Unfallgutachten

Was tun nach einem Unfall?

 

Fall 1: Sie haben keine Schuld am Unfall

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Beauftragen Sie uns mit einem neutralen Schadengutachten zur Beweissicherung und Feststellung der Schadenhöhe inkl. eventuell eingetretener Wertminderungen. Hierbei gilt bei einem unverschuldeten Unfall im Grundsatz, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihnen als Geschädigtem die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens durch einen KFZ-Sachverständigen voll zu ersetzen hat!

Wir empfehlen immer einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu beauftragen. Auch diese Kosten muss die Haftpflichtversicherung übernehmen.

 

 

Fall 2: Sie haben den Schaden selbst verursacht

Auch bei einem Kasko-Schaden können Sie uns beauftragen. Holen Sie jedoch zuvor die Zustimmung Ihrer Versicherung ein. Anders als im Haftpflichtschadenfall gelten beim Kaskoschadenfall die AKB der Versicherung bei der Wahl des Sachverständigen.

Wir wünschen Gute Fahrt!

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